Von dem Verbot vom 01.01.2015 sind alle teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoff (H-FCKW) haltigen Kältemittel betroffen. Dazu zählt insbesondere das Kältemittel R22 und alle Gemische in denen der Stoff enthalten ist!
Grund für das Verbot ist die schädigende Wirkung für die Ozonschicht. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind: Die FCKW-Halon-Verbots-Verordnung (gültig von 1991 bis November 2006), die EG-Verordnung 2037/2000 über Stoffe die zum Abbau der Ozonschicht führen und die Chemikalien-Ozonschichtverordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen.
Für bestehende Anlagen ist das Verwenden dieser Stoffe mit Einschränkungen weiter möglich. Das heißt, es dürfen keine Eingriffe in den Kältemittelkreislauf vorgenommen und vor allem kein R22 mehr nachgefüllt werden. Solange die Anlage ohne Probleme arbeitet ist das betreiben aber kein Problem.
Da wir Ihnen R22 seit dem 01.01.2015 nicht mehr anbieten können und um eventuelle Ausfallzeiten möglichst zu vermeiden, ist eine rechtzeitige Kältemittelumstellung ratsam.
Gerne stehen wir Ihnen für aufkommende Fragen zur Verfügung und begleiten Sie sicher durch den Ausstieg.